Regelung zur Mund-Nasen-Bedeckung

Regelung zur Mund-Nasen-Bedeckung

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

heute Mittag hat die Ministerin Gebauer über die Presse (um 15.57 Uhr per Mail) mitgeteilt, dass ab morgen, 01.09.2020, die Verpflichtung des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nicht mehr besteht.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung  gilt aber weiterhin im gesamten Schulgebäude und auf den Schulhöfen.

Die von der Ministerin formulierte Lockerung betrifft nur die Zeit, in denen die Schüler/innen im Unterricht auf ihren festen Plätzen sitzen. In zeitlich begrenzten bestimmten Unterrichtsphasen (z.B. Gruppenarbeit mit wechselnden Mitschüler/innen) ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Da in Klassen- und Kursräumen der Abstand nicht immer eingehalten werden kann, empfehlen wir zum gegenseitigen Schutz der Gesundheit auch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der Unterrichtszeit.

Ausnahmen außerhalb des Unterrichts gelten wie gehabt zum Zwecke des Essens oder Trinkens, sofern dabei der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.

Darüber hinaus gelten nach wie vor die Hygieneregeln und die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern, sofern dies möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Hermeler und Ares Rolf